Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

Juni und December 
stattzufinden. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. 
Dresden, am 29. November 1873. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
v. Brück. 
  
140. Deeret 
wegen Concessionirung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zum Baue und 
Betriebe der Sächsischen Strecke einer Eisenbahn zwischen Freiberg und Brür; 
vom 1. December 1873. 
Wan, Albert, von GOTTE# Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 2c. 
thun hiermit kund, daß Wir der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zum Baue 
und Betriebe der Sächsischen Strecke einer Eisenbahn zwischen Freiberg und Brüx die 
erforderliche Concession unter den aus der Anfuge sub O ersichtlichen Bedingungen 
ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den 
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu dessen Beurkundung 
gegenwärtiges 
Concessionsdeeret 
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel bei- 
setzen lassen. 
Dresden, am 1. December 1873. 
Albert. 
Richard Freiherr von Friesen. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
    
83“
	        
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