Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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M 145. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Muldenthalbahn Glauchau-Wurzen betreffend; 
vom 8. December 1873. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 5. vorigen Monats, die Richtungs- 
linie der Muldenthalbahn Glauchau-Wurzen betreffend (Seite 548 des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1873), wird von dem Ministerium des Innern andurch 
bekannt gemacht, daß von dem Baue der gedachten Eisenbahn auf der Strecke von 
Stat. 507 bei Colditz ab bis Großbothen nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne 
die Fluren 
Colditz, 
schetzsch, 
Großsermuth, 
Kötteritzsch, 
Leisenau, 
Kleinbothen und 
Großbothen 
betroffen werden. 
Dresden, am 8. December 1873. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
146. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der 
Staatsschulden betreffend; 
vom 11. December 1873. 
Nach der von der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des 
Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender 
Weise zusammengesetzt: 
Es sind gewählt worden:
	        
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