Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

— 108 — 
bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn nach Maßgabe der genehmig— 
ten Detailpläne weiter die Fluren von 
Hainersdorf und 
Sebnitz 
betroffen werden. 
Dresden, am 15. August 1874. 
Minifterium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
.& 97. Bekanntmachung, 
die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5 Millionen Thaler 
betreffend; 
vom 17. August 1874. 
De- unterzeichnete Finanzministerium hat, auf Grund der ihm von der Ständever- 
sammlung mittelst Ständischer Schriften vom 5. April 1872 und 30. Januar 1873 
dazu ertheilten Ermächtigung, beschlossen, an Stelle der laut Bekanntmachung vom 
11. März 1874 (Seite 25 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1874) 
ausgegebenen, am 15. September und beziehentlich 1. October dieses Jahres fällig 
werdenden Ser. 1I und II der Königlich Sächsischen Schatzanweisungen vom Jahre 1874 
im Betrage von je Zwei Millionen Fünfhundert Tausend Thaler wiederum zwei 
Serien (Ser. III und IV der Königlich Sächsischen Schatzanweisungen vom Jahre 
1874) im Betrage von je Zwei Millionen Fünfhundert Tausend Thaler und zwar 
jede derselben mit: 
500,000 Thlr. in Abschnitten zu 100,000 Thlr. Lit. A, 
750,000 - -50,000--B, 
1,200,000 10,00. 6, 
50,000 - -1,000--D 
auszugeben. 
Der Zinsfuß dieser Schatzanweisungen ist auf drei und ein halbes Procent für das 
Jahr, die Dauer ihrer Umlaufszeit aber auf fünf und ein halb Monate — und zwar 
für die erste Serie (Ser. III) vom 1. September 1874 bis 15. Februar 1875 und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.