Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

anschlag 
der Schulcasse zu N. N. 
Jahr 18 
  
  
B. 
Decungsmittel. 
  
Nach der Rechnung Muthmaßlich 
Jom Jahre (1873.) Benennung. im Jahre (1875.) 
Mark Pf. Mark 
  
  
Baarer Cassenbestand 
Aus dem Kirchenärar und anderen der Schule gewidmeten Fonds 
Aus milden Stiftungen. 
Geldunterstützungen aus Staats- und anderen Cassen 
Zinsen von ausgeliehenen Capitalien 
Schulgeld 
Strafgelder 
Von Grundstücksveräußerungen. 
Von Hochzeiten, Kindtaufen, Beerdigungen. 
Ertrag der Schulcollecte und der Collecte bei Trauungen 
Eingegangene Reste 
Außerordentliche Einnahmen. 
Insgemein 
  
  
Jumma. 
Pf. 
  
  
  
Summa 
  
NB. Nicht das Solleinkommen, sondern die muthmaßliche wirkliche baare Einnahme ist anzusetzen. 
Beschluß der Schulinspection über den Betrag der aufzubringenden Anlagen: 
N. N. 
Amtshauptmann 
(Stadtrath 1i.) 
N. N. 
Bezirksschulinspector. 
  
 
	        
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