Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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A 113. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Thode'schen Papierfabrik, Actiengesellschaft zu Hainsberg, 
betreffend; 
vom 21. August 1874. 
Des Ministerium des Innern hat der Thode'schen Papierfabrik, Actiengesellschaft zu 
Hainsberg, welche zur Erweiterung ihres Betriebs eine Anleihe von 350,000 Thalern 
— . — oder 1,050,000 Reichsmark aufzunehmen beabsichtigt, zu der Ausgabe von 
auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden und vom Jahre 
1876 an jährlich nach Höhe von mindestens 2 Procent des Anleihecapitals auszuloo- 
senden Partial-Obligationen, und zwar von 600 dergleichen im Nennwerthe von je 
500 Thlr. —. — oder 1500 Reichsmark und von 500 dergleichen im Nennwerthe 
von je 100 Thlr. —. —; oder 300 Reichsmark sammt Talons und Coupons nach 
Maßgabe der vorgelegten Generalschuldverschreibung nebst Anleiheplan, die nachgesuchte 
Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 21. August 1874. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
& 114. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie nachgedachter Eisenbahn betreffend; 
vom 24. August 1874. 
1 Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er- 
bauung einer, die Fortsetzung der Südlausitzer Staatsbahn bildenden Eisenbahn von 
Sohland über Neustadt nach Pirna, soweit sie nicht mit der Pirna-Radeberger Bahn 
zusammenfällt, betreffend, vom 23. Mai dieses Jahres (Seite 58 fg. des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1874) wird von dem Ministerium des Innern hier- 
durch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn nach Maßgabe der ge- 
nehmigten Detailpläne weiter die Fluren von
	        
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