Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

NB. Die Rubriken über die Prüfung im Französischen und Englischen follen für die Schemata der 
Lehrerprüfungen hinweg und sind nur für die Prüfungen von Lehrerinnen einzusetzen, so zwar, daß die Rubrik 
„Französische Sprache“ vorgeht und an Stelle der Rubrik „Lateinische Sprache“ tritt. 
achten, daß die an der bezeichneten Stelle eingeklammerten Unterabtheilungen nur zu der ebenfalls in () stehen- 
Pädagogik 
und zwar: 
Fertigkeiten 
und zwar: 
Lehrprobe 
und zwar: 
— 371 — 
Erziehungs= und unterrichtalehre 
Methodik. 
Katechetik. 
Geschichte und Literatur der Pädagogik 
Shulgesetzebung und Schlenmchungaleme 
Ges. ung .. 
Schönschreiben 
Zeichnen 
Turnen 
(weibliche d 
Lehrgabe 
Lehrfertigkeit überhaupt 
- im Turnen 
- im Zeichnen. 
den Hauptbezeichnung „Französische Sprache“ gehören. 
1874. 
  
Hierbei ist darauf zu 
59
	        
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