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MÆ 151. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf den Staatseisenbahnstrecken von Plauen nach
Oelsnitz und von Ebersbach nach Seifhennersdorf betreffend;
vom 22. October 1874.
Nechdem der Bau der Staatseisenbahnstrecken
1. Plauen-Oelsnitz
und
2. Ebersbach-Seifhennersdorf
soweit vollendet ist, daß diese Strecken dem Betriebe übergeben werden können, so hat
das Finanz-Ministerium beschlossen, dieselben am
1. November dieses Jahres
für den allgemeinen Verkehr eröffnen zu lassen.
An diesen Linien befinden sich
zu 1 zwischen Plauen und Oelsnitz die Haltestelle für Personenverkehr Neun-
dorf, die Station Weischlitz und die Haltestelle für Personen= und Güterverkehr Pirk;
zu 2 zwischen Ebersbach und Seifhennersdorf die Station Alt= und Neu-
gersdorf, sowie die Güterstationen Eibau und Leutersdorf.
Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisen-
bahnen, welche die betreffenden Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird.
Dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regulirung der
Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Strecken bis auf Weiteres noch den für den
Bau derselben bestellten Commissaren und zwar für die Strecke unter 1 dem Finanzrath
Opelt zu Dresden und für die Strecke unter 2 dem Directionsrath Schreiner zu Löbau.
Dresden, am 22. October 187 1.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Heydenreich.
Berichtigung.
In §5, Zeile 3 der Verordnung, die Competenz der Elbschifffahrtsgerichte und der Elbstromämter
betreffend, vom 18. September 1874 (Seite 323 des Gesetz= und Verordnungsblattes) sind zwischen
den Worten „geht“ und „ebenfalls“ die Worte einzuschalten:
„für die mittleren und kleinen Städte und das platte Land."“
Letzte Absendung: am 30. October 1874.