Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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— 452 — 
die Bauverwalterei I zu Dresden 
für die Stadt Dresden und ihre unmittelbaren Umgebungen, 
die Bauverwalterei II zu Dresden 
für den übrigen Bezirk der Amtshauptmannschaft Dresden, 
die Bauverwalterei Pirna, welche mit dem dortigen Forstrentamte vereinigt ist, 
für den die Gerichtsamtsbezirke Pirna, Gottleuba und Königstein umfassenden 
Theil der Amtshauptmannschaft Pirna, 
die Bauverwalterei Schandau, welche ebenfalls mit dem dortigen Forst- 
rentamte vereinigt ist, 
für den die Gerichtsamtsbezirke Stolpen, Neustadt, Sebnitz und Schandau 
umfassenden Theil der Amtshauptmannschaft Pirna, 
die Bauverwalterei Freiberg 
für die Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde und Freiberg, 
die Bauverwalterei Meißen 
für die Amtshauptmannschaften Meißen und Großenhain, 
die Bauverwalterei Leipzig 
für die Stadt Leipzig, sowie die Amtshauptmannschaften Leipzig und Borna, 
die Bauverwalterei Grimma 
für die Amtshauptmannschaften Grimma und Oschatz, 
die Bauverwalterei Döbeln 
für die Amtshauptmannschaft Döbeln, 
die Bauverwalterei Rochlitz 
für die Amtshauptmannschaft Nochlitz, 
die Bauverwalterei Chemnitz 
für die Stadt Chemnitz, sowie die Amtshauptmannschaften Chemnitz und 
Flöha, 
die Bauverwalterei Annaberg, welche mit dem dortigen Forstrentamte ver- 
einigt ist, 
für die Amtshauptmannschaften Marienberg und Annaberg, 
die Bauverwalterei Schwarzenberg, welche ebenfalls mit dem dortigen 
Forstrentamte vereinigt ist, 
für die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, 
die Bauverwalterei Zwickau 
für die Amtshauptmannschaft Zwickau und die Schönburgischen Receßherr- 
schaften, 
die Bauverwalterei Plauen 
für die Amtshauptmannschaften Plauen, Anerbach und Oelsnitz.
	        
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