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die Bauverwalterei I zu Dresden
für die Stadt Dresden und ihre unmittelbaren Umgebungen,
die Bauverwalterei II zu Dresden
für den übrigen Bezirk der Amtshauptmannschaft Dresden,
die Bauverwalterei Pirna, welche mit dem dortigen Forstrentamte vereinigt ist,
für den die Gerichtsamtsbezirke Pirna, Gottleuba und Königstein umfassenden
Theil der Amtshauptmannschaft Pirna,
die Bauverwalterei Schandau, welche ebenfalls mit dem dortigen Forst-
rentamte vereinigt ist,
für den die Gerichtsamtsbezirke Stolpen, Neustadt, Sebnitz und Schandau
umfassenden Theil der Amtshauptmannschaft Pirna,
die Bauverwalterei Freiberg
für die Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde und Freiberg,
die Bauverwalterei Meißen
für die Amtshauptmannschaften Meißen und Großenhain,
die Bauverwalterei Leipzig
für die Stadt Leipzig, sowie die Amtshauptmannschaften Leipzig und Borna,
die Bauverwalterei Grimma
für die Amtshauptmannschaften Grimma und Oschatz,
die Bauverwalterei Döbeln
für die Amtshauptmannschaft Döbeln,
die Bauverwalterei Rochlitz
für die Amtshauptmannschaft Nochlitz,
die Bauverwalterei Chemnitz
für die Stadt Chemnitz, sowie die Amtshauptmannschaften Chemnitz und
Flöha,
die Bauverwalterei Annaberg, welche mit dem dortigen Forstrentamte ver-
einigt ist,
für die Amtshauptmannschaften Marienberg und Annaberg,
die Bauverwalterei Schwarzenberg, welche ebenfalls mit dem dortigen
Forstrentamte vereinigt ist,
für die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg,
die Bauverwalterei Zwickau
für die Amtshauptmannschaft Zwickau und die Schönburgischen Receßherr-
schaften,
die Bauverwalterei Plauen
für die Amtshauptmannschaften Plauen, Anerbach und Oelsnitz.