Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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Mandats vom 10. October 1826, die Ehen der Handwerksgesellen und Ausländer be— 
treffend (Seite 231 der Gesetzsammlung vom Jahre 1826), hiermit aufgehoben. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. 
Dresden, den 14. April 1874. 
Die Ministerien des Innern und des Cultus und 
öffentlichen Unterrichts. 
Für den Minister: 
» Dr. v. Gerber. 
Körner. 
Forwerg. 
  
& 40. Deecret 
wegen Bestätigung der Einquartierungs-Ordnung der Residenz= und Hauptstadt 
Dresden; 
vom 15. April 1874. 
Nachdem Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums die im § 22 
der Einquartierungsordnung der Residenz= und Hauptstadt Dresden vom 10. Februar 
dieses Jahres getroffene, eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen enthaltende Bestimm- 
ung zu genehmigen gnädigst geruhet haben, und hierauf mit Zustimmung des Kriegs- 
ministeriums von Seiten der Kreisdirection zu Dresden die Bestätigung gedachter Ein- 
quartierungsordnung stattgefunden hat, so ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Vollziehung des Kriegsministeriums ausgefertigt worden. 
Dresden, am 15. April 1874. 
Kriegs-Ministerium. 
von Fabrice. 
  
Eckelmann.
	        
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