Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

Beilage E. 
  
E. 
Aus Anlaß der im II. Quartale dieses Jahres stattfindenden allgemeinen Ein- 
schätzung des steuerpflichtigen Einkommens werden Sie in Gemäßheit der in § 38 des 
Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 enthaltenen Bestimmung hiermit 
gesammtes steuerpflichtiges 
aufgefordert. Ihr aus dem in hiesiger Ortsflur gelegenen, Ihnen zugehörigen Grundstücke Ihnen zufließendes 
Einkommen nach Maßgabe des anbeifolgenden Deelarationsformulars wahrheitsgemäß 
zu declariren und das ausgefüllte und vollzogene Deelarationsformular binnen acht 
Tagen, vom Empfange gegenwärtiger Zufertigung an gerechnet, bei Verlust des Recla- 
mationsrechtes gegen die diesjährige Einschätzung an den unterzeichneten eawarh.§ ab 
zugeben. 
Stadtrath 
Gemeinderath 
  
daselbst. 
An
	        
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