7. Der Zug soll halten (Halt—
signal).
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—... —.
bei Tage:
Der Bahnwärter schwingt einen Ge-
genstand hin und her.
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale
werden:
Signal 5: Der Zug darf
ungehindert passiren
(Fahrsignal).
Signal 6: Der Zug soll
langsam fahren.
Signal 7: Der Zug soll
halten (Haltsignal).
Rechtsseitiger Telegraphen-
arm schräg nach oben ge-
richtet (unter einem Winkel
von etwa 450).
Außer dem vorhergehend
angegebenen Signalzeichen
ein Stab mit runder Scheibe
am Telegraphenmast be-
festigt.
Rechtsseitiger Telegraphen-
arm wagerecht gestellt.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter schwingt seine Hand-
laterne hin und her, welche, sofern es
die Zeit erlaubt, roth zu blenden ist.
am Telegraphenmaste wie folgt gegeben
Weißes Licht der Signal-
laterne des Telegraphen-
mastes.
Grünes Licht der Signal-
laterne des Telegraphen=
mastes.
NRothes Licht der Signal-
laterne des Telegraphen=
mastes.
Die optischen Signale am Blockstationstelegraphen, welche in der Ruhestellung „Halt“ zeigen müssen,
sind wie folgt zu geben:
8. Freie Fahrt.
9. Halt.
–—
–
Rechtsseitiger Telegraphen=
arm schräg nach oben ge-
richtet (unter einem Winkel
von etwa 450).
Rechtsseitiger Telegraphen=
arm wagerecht.
Weißes Licht der Signal-
„vI
laterne.
6
—
¶
Rothes Licht der Signal—
laterne.
—I
9