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d) Die optischen Signale an den Wasserkrahnen.
Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit mit einer Laterne zu
versehen.
16. Der Ausleger des Wasser-
krahnes läßt die Durch-
fahrt frei.
17. Der Ausleger des Wasser-
krahnes sperrt die Durch-
fahrt.
bei Tage:
Der Ausleger steht parallel zur
Nichtung des Geleises.
Der Ausleger steht quer
bbwinkelrecht) zur Richtung
des Geleises.
III. Signale am Zuge.
bei Dunkelheit:
s Weißes Licht der auf dem Aus-
leger des Wasserkrahnes befindlichen
Sicgnallaterne.
—
Rothes Licht der auf dem
Ausleger des Wasserkrahnes
befindlichen Signallaterne.
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten:
18. Kennzeichnung der Spitze
des Zuges:
a) wenn der Zug auf einge-
leisiger Bahn oder auf
dem für die Fahrtricht-
ung bestimmten Geleise
einer zweigeleisigen Bahn-
strecke fährt.
b) wenn der Zug ausnahms-
weise auf dem nicht für
die Fahrtrichtung be-
stimmten Geleise einer
zweigeleisigen Bahnstrecke
fährt.
bei Tage:
Kein besonderes Zeichen.
Kein besonderes Zeichen.
bei Dunkelheit:
—. Zwei weiß
leuchtende Later-
» nen vorn an der
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Befindet 5 in Ausnahmefällen die
Lokomotive nicht an der Spitze des
Zuges oder fährt dieselbe mit dem Ten-
der voran, so sind die Laternen am
Vordertheil des vordersten Fahrzeuges
anzubringen.