Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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& 24. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actienbierbrauerei „Gambrinus“ zu Dresden betreffend; 
vom 2. April 1875. 
Das Ministerium des Innern hat der Bierbrauerei-Actiengesellschaft „Gambrinus“ zu 
Dresden, welche zu Verstärkung ihrer Betriebsmittel eine hypothekarisch sicher gestellte 
Anleihe von 570,000 Mark aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von auf den Inhaber 
lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden und vom Jahre 1879 ab mit min— 
destens 1 Procent jährlich unter Hinzuschlagung der ersparten Zinsen auszuloosenden 
Schuldscheinen im Nennwerthe von je 300 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen 
nach Maßgabe der vorgelegten Haupt-Schuld= und Pfandverschreibung nebst Anleihe- 
plan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was andurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 1 
Dresden, den 2. April 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
25. Bekanntmachung, 
eine Prioritätsanleihe der Lugauer Bergbaugesellschaft Rhen#ani# betreffend; 
vom 5. April 1875. 
Dee Ministerium des Innern hat der Lugauer Bergbaugesellschaft Rhenania zu 
Glauchau, welche zu Erweiterung und Vollendung ihrer Schacht= und sonstigen Anlagen 
eine Prioritätsanleihe von 900,000 Mark unter Verpfändung ihres Grundbesitzes auf- 
zunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 6% jährlich 
zu verzinsenden und längstens bis zum Jahre 1904 auszuloosenden Prioritäts-Obli- 
gationen zum Nennwerthe von je 300 Mark sammt Talons und Coupons nach Maß- 
gabe der vorgelegten Haupt-Schuld= und Pfandverschreibung nebst Anleiheplan die 
nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Dresden, am 5. April 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm.
	        
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