Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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Schuldscheinen im Nennwerthe von je 300 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen 
nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuld- und Pfandverschreibung nebst Anleihe— 
plan die erforderliche Genehmigung ertheilt, was andurch zur öffentlichen Kenntniß ge— 
bracht wird. 
Dresden, den 20. Mai 1875. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Müller. 
  
41. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahngesellschaft betreffend; 
vom 21. Mai 1875. 
Das Ministerium des Innern hat der Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn- 
gesellschaft in Zwickau, welche zu Verstärkung ihres Anlagecapitals eine Anleihe von 
2,700,000 Mark aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von auf den Inhaber lauten- 
den, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden und vom Jahre 1881 ab mit mindestens 
3 Procent jährlich, unter Hinzuschlagung der ersparten Zinsen, auszuloosenden Schuld- 
scheinen im Nennwerthe von je 300 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach 
Maßgabe der vorgelegten Hauptschuld= und Pfandverschreibung nebst Anleiheplan 
die erforderliche Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Dresden, den 21. Mai 1875. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Müller.
	        
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