Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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K 42. Bekanntmachung, 
die Ausgabe einer III. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen durch 
die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt zu Leipzig betreffend; 
vom 24. Mai 1875. 
Nochdem von der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt zu Leipzig beschlossen worden 
ist, zum Zwecke der Gewährung von Hypothekendarlehnen auf Grundbesitz im König- 
reiche Sachsen, insbesondere städtische Grundstücke, eine III. Serie auf den Inhaber 
lautender, zu vier und ein halb vom Hundert jährlich verzinslicher Pfandbriefe in 
Abschnitten zu Fünf Hundert Mark (Lit. A) und Ein Tausend Mark (Lit. B) bis zum 
Gesammtbetrage von Drei Millionen Mark auszugeben und das Ministerium des 
Innern unter den in dem gerichtlich niedergelegten Anleiheplane festgestellten Beding- 
ungen hierzu Genehmigung ertheilt hat, so wird Solches hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, am 24. Mai 1875. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Müller. 
  
43. Bekanntmachung, 
die Pfandbriefe des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins im Königreiche 
Sachsen betreffend; 
vom 24. Mai 1875. 
Nachdem der erbländische ritterschaftliche Creditverein im Königreiche Sachsen be— 
schlossen hat, mit Eröffnung der X. Serie die Pfandbriefe nur in Abschnitten zu 2000, 
1000, 500 und 100 Mark auszugeben, und vom Ministerium des Innern hierzu 
Genehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 24. Mai 1875. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Müller.
	        
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