Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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49. Bekanntmachung, 
eine Anleihe des Lugau-Niederwürschnitzer Steinkohlenbauvereins betreffend; 
vom 23. Juni 1875. 
Das Ministerium des Innern hat dem Lugau-Niederwürschnitzer Steinkohlenbauverein, 
welcher zu Verstärkung seiner Betriebsmittel eine anderweite Anleihe von 450,000 Mark 
anfzunehmen beschlossen hat, zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5% jähr- 
lich zu verzinsenden und vom Jahre 1878 mit mindestens 2•½% jährlich, unter Zuschlag 
der ersparten Zinsen, auszuloosenden Schuldscheine im Nennwerthe von je 300 Mark 
sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Haupt-, Schuld- 
und Pfandverschreibung nebst Anleiheplan die erforderliche Genehmigung ertheilt, was 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 23. Juni 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
50. Verordnung, 
die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Werkstättenbahnhofs 
bei Chemnitz betreffend; 
vom 24. Juni 1875. 
D. die Erweiterung des Werkstättenbahnhofs bei Chemnitz aus Rücksichten auf die 
Sicherheit und Ordnung des Betriebs als nothwendig sich darstellt, so wird mit Aller- 
höchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Ge- 
setzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterungen bestehender Eisen- 
bahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (Seite 121 des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom Jahre 1855) andurch verordnet, was folgt: 
& 1. Die Bestimmungen in § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die 
fragliche Erweiterung des Werkstättenbahnhofs bei Chemnitz in Anwendung zu bringen. 
§ 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese erweiterte Anlage zu 
beobachtenden Verfahrens ist allenthalben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der 
Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (Seite 374 fg. des Gesetz= und
	        
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