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Die Ergänzungsprüfung für Candidaten der Theologie wie des Predigtamts be= D. Die pädago—
schräukt sich, mit Rücksicht auf die schriftlichen Leistungen und auf die Prüfungsfächer gische Ergänz-
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bei den theologischen Prüfungen, in Betreff der obligatorischen Prüfungsfächer für —
f · der Theologie,
1. auf deutsche Sprache und Literatur ——
und auf amts.
2. Erziehungs= und Unterrichtslehre, einschließlich der Geschichte der Pädagogik,
während denselben, wie anderen Examinanden, die Wahl und Bezeichnung von zwei bis
drei Fächern, in welchen sie die Befähigung zu unterrichten erwerben wollen, überlassen
bleibt.
Von der schriftlichen Arbeit, wie von der Prüfung in der Religion sind sie befreit.
Rücksichtlich der practischen Prüfung s. 8b unter 3.
8 8. Der Prüfung innerhalb dieser Section haben sich alle Diejenigen zu unter= Die Krüfung
werfen, welche als Fachlehrer der Mathematik und Naturwissenschaften namentlich an mn
einem Gymnasium oder an einer Realschule I. Ordnung angestellt sein wollen. Behufs pbysicalischen
der Zulassung aber haben dieselben nachzuweisen, daß sie entweder auf Grund des Section.
Reifezeugnisses eines Gymnasiums oder einer Realschule I. Ordnung inscribirt worden t ss
sind und volle academische Studien gemacht haben (vergl. § 3, a und b). zu unterwerfen
jat.
Die mündliche Prüfung in dieser Section erstreckt sich B. Prufungs-
1. auf Mathematik und Physik, gegenstände.
2. auf Philosophie,
3. auf Geschichte mit Einschluß der Geographie,
4. auf Erziehungs= und Unterrichtslehre, einschließlich der Geschichte der Pädagogik.
Will ein Examinand noch in einem anderen Fache die Befähigung zu unterrichten
erwerben, z. B. in der französischen oder englischen Sprache 2c., so hat er dies in seinem
Gesuche um Zulassung zur Prüfung anzugeben. Unterwerfen sich Examinanden, welche
auf das Reifezeugniß einer Realschule I. Ordnung inscribirt sind, bei dieser Gelegen-
heit zugleich einer Prüfung in der lateinischen Sprache, so sollen sie dadurch auch die
unbeschränkte Befähigung zur Anstellung als Fachlehrer der Mathematik und Natur-
wissenschaften an Gymnasien erlangen.
Von den Examinanden innerhalb dieser Section sind zwei schriftliche Arbeiten zu C. Schriftliche
liefern, eine ausführliche wissenschaftliche Arbeit über eine Aufgabe aus dem Gebiete Prüfungs-
der Mathematik oder Physik und außerdem eine stilistische Arbeit über eine philo= ebeten-
sophische oder historische Aufgabe.
Rücksichtlich der practischen Prüfung s. § 5 unter 3.
9. Zur Bezeichnung des Ergebnisses der Prüfung in jedem einzelnen Fache Cenfuren.
werden Censuren nach fünf Graden: I, ITa II, IIb, III ertheilt und unter näherer An-