Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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M 83. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs der Pirna-Kamenzer Verbindungsbahn betreffend; 
vom 30. September 1875. 
N achdem der Bau der zur Verbindung der Staatseisenbahnlinien Dresden-Bodenbach 
und Dresden-Kamenz dienenden Staatseisenbahnstrecke 
Pirna-Arnsdorf 
vollendet ist, hat das Finanz-Ministerium beschlossen, den Betrieb auf dieser neuen 
Linie am 
15. October dieses Jahres 
eröffnen zu lassen. 
An dieser Linie, welcher die Bezeichnung „Pirna-Kamenzer Verbindungsbahn“ 
beigelegt ist, befinden sich zwischen Pirna und der der Dresden-Kamenzer Linie ange- 
hörenden Station Groß-Röhrsdorf die Güterstation Lohmen, sowie die Stationen 
Dürr-Röhrsdorf und Arnsdorf, letztere zugleich als Anschlußstation für den 
Verkehr nach und von der sächsisch-schlesischen Linie. 
Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, 
welche die betreffenden Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird. 
Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und auf die Regu- 
lirung der Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke 
bis auf Weiteres noch dem für den Bau derselben bestellten Commissar, Finanzrath 
Opelt zu Dresden. 
Ebenfalls vom 
15. October dieses Jahres 
an wird die Güterstation Fischbach an der Linie Görlitz-Dresden für den Personen- 
verkehr eingezogen, wogegen dieselbe für den Güterverkehr noch bis zu einem später 
bekannt zu machenden Zeitpunkte geöffnet bleibt. 
Dresden, den 30. September 1875. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich. 
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