Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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Innern hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Bahn auf der Strecke 
Großbothen-Wurzen nach Maßgabe der weiter genehmigten Detailpläne die Flur 
Wurzen 
noch betroffen wird. 
Dresden, am 1. October 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
& 86. Bekanntmachung, 
den Verein zum Zwecke der Errichtung einer Bezirks-Arbeits-Anstalt in 
Dippoldiswalde betreffend; 
vom 11. October 1875. 
Nechdem von dem Ministerium des Innern einem Vereine, der von einer Anzahl von 
Gemeinden und Rittergütern in dem Bezirke der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde 
unter dem Namen „Verein zum Zwecke der Errichtung einer Bezirks-Arbeits-Anstalt" 
zu besserer Erreichung von Zwecken der Armenpflege und Armenpolizei gebildet worden 
ist, bei gleichzeitiger Genehmigung seiner Statuten und der zu letzteren gehörigen Haus- 
ordnung die Rechte einer juristischen Person verliehen worden sind, so wird Solches 
und daß der genannte Verein seinen Gerichtsstand vor dem Gerichtsamte Dippoldis- 
walde hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 11. October 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. * 
" Hörnig. 
& 87. Bekanntmachung, 
die Bewilligung der in einem Nachtrage zum Regulative der Sparkasse zu Zittau 
enthaltenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 17. October 1875. 
M Allerhöchster Genehmigung sind vom Justiz-Ministerium der Stadtgemeinde Zittau 
für die von derselben errichtete Sparkasse diejenigen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen,
	        
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