Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 
3. der Tischler Hermann Kalenberg, 
der Persönlichkeit nach 
  
  
  
  
  
bekannt, 
vechs und æwanzig — dJahre alt, wohnhaft zu HBerlin in der 
neuen a.. Strasse No. S. 
4. die Antonie Liebaiu, Schneiderin, 
der Persönlichkeit nach #ihc den p. Menllie — ——. 
anerkannt, 
  
cwei und æwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Herlin in der 
  
  
verlüngerten A. . . . Strasse No. 3. 
  
In Gegenwart der Zeugen richtete der Standes— 
beamte an die Verlobten einzeln und nach einander die 
Frage: 
ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander eingehen 
wollen. 
Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und 
erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß 
er sie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene 
Eheleute erkläre. 
Vorgelesen, genehmigt und von der Ansonie Liebau megen 
Schreibensunkunde mit ihrem Handæeichen versehen, von den 
AGnd OIecn Prs#chienenen unterschrieben. 
  
Iulius Schneidoer. Hermine Sclhneider geb. Neuberg. 
Hermann NRauenberg. # 
Der Standesbeamte. 
In Vertretung. W. 
Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Busatz im Nebenregister. 
Berlin, am 22aoten pecember 1876. 
Der Standesbeamte. 
W. N.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.