Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
11. Stück vom Jahre 1876. 
  
— 
  
  
  
Inhalt: Verordnung, die veränderte A 
ordnung, die Behandlung nachgemachter und verfälschter, sowie beschädigter und unbrauchbar gewordener 
Reichskassenscheine betr. S. 2805. — Verordnung, die Behandlung der bei Staatskassen eingehenden 
nachgemachten, verfälschten oder nicht mehr umlaufsfähigen Reichsmünzen betr. S. 289. — Gesetz, einen 
Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1874 und 1875 vom 25. Juni 1874 betr. S. 292. — Finanz= 
gesetz auf die Jahre 1876 und 1877. S. 293. — Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf 
die Jahre 1876 und 1877 betr. S. 295. — Bekanntmachung, die Uebernahme der Zwickau-Lengenfeld- 
Falkensteiner Eisenbahn durch den Staat betr. S. 296. — Bekanntmachung, die Uebernahme der Chem- 
nitz-Aue-Adorfer Eisenbahn durch den Staat betr. S. 297. — Verordnung, die Zustellung gerichtlicher 
Zufertigungen durch die Post betr. S. 297. 
  
  
  
55. Verordnung, 
die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke betreffend; 
vom 22. Juni 1876. 
Nechdem beschlossen worden ist, die für die Verwaltung der directen Steuern und der 
Stempelsteuer seither bestandenen Steuerkreise und Steuerbezirke mit den Bezirken der 
Kreishauptmannschaften und Amtshauptmannschaften in Uebereinstimmung zu bringen, 
so wird nunmehr die aus der Anfuge O ersichtliche neue Eintheilung des Königreichs 
Sachsen nach Steuerkreisen und Steuerbezirken mit der Bemerkung zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit dem 1. August dieses Jahres in Kraft tritt. 
Dresden, am 22. Juni 1876. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Wahl. 
1876. 41
	        
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