Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Im Monate December 1876 ist bei Erhebung von Besoldung, Gehalt, Wartegeld, 
Pension oder sonstigen Bezügen aus öffentlichen Kassen die Personalsteuer -Quittung 
auf jenen Termin aufzuweisen. 
& 4. Die Feststellung der Termine für Entrichtung der Grundsteuer, der Gewerbe- 
und Personalsteuer und der Einkommensteuer auf das Jahr 1877 wird zur Zeit 
noch vorbehalten. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. 
Dresden, am 14. Juli 1876. 
Finanz-Ministerium. 
von Friesen. 
Volkmann. 
  
& 61. Bekanntmachung, 
die Uebernahme der Zwickan-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn durch den Staat 
betreffend; 
vom 15. Juli 1876. 
Nechdem die Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn von dem Staate angekauft 
worden ist, hat das Finanz-Ministerium die Leitung des Betriebs dieser Bahn 
von dem 15. dieses Monats an 
der Generaldirection der Staatseisenbahnen übertragen. 
Dresden, den 15. Juli 1876. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
von Thümmel. 
Heydenreich.
	        
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