Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

— 407 — 
III. 
Die in jeder Beitragsclasse für 100 Mark Versicherungssumme anzu— 
setzenden Beitragseinheiten. 
Da die Zahl der in jeder Beitragsclasse für 100 Mark Versicherungssumme anzu- 
setzenden Beitragseinheiten keine willkührliche ist, sondern sich nach dem Risico- und 
dem sonstigen Beitragsverhältnisse dergestalt ergiebt, wie die Beitragsclassifications— 
tabellen A, 1 und B nachweisen, so enthält eine Tabelle in der überschriftlichen Be- 
ziehung nur eine Zusammenstellung der für die verschiedenen Beitragsclassen bereits 
ermittelten Einheitenbeträge. 
Diese Tabelle gestaltet sich, wie in der Beilage III sub C. ersichtlich, und ist dabei 
nur zu erwähnen, daß die nach Beitragsclasse Nr. 91 bis zum Ende der Tabelle hin, 
an 26 Stellen bemerkbaren größeren Beitragsabstufungen daher rühren, daß die be- 
züglichen fehlenden kleineren Zwischenstufen bei der Berechnung der Classifications- 
tabelle B nicht erscheinen und die wirklich zur Anwendung kommenden Beitragsstufen 
als ununterbrochene Classenreihe numerirt worden sind. 
Im Ganzen ergeben sich 163 Beitragsclassen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.