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Für die Oberclassen findet der biblische Geschichtsunterricht durch die Perikopen-
erklärung, bei welcher nicht allein auf das Verständniß des biblischen Ausdrucks, son—
dern auch und vornehmlich auf die Erkenntniß der in den Evangelien und Episteln ent—
haltenen Hauptwahrheiten hingewirkt werden soll, seine Ergänzung. — Wöchentlich 1
bez. 1 Stunde.
Lehrcurse zweijährig.
b) Katechismuslehre.
Dieser Unterricht ist in den Mittelelassen nach dem kleinen, bei vorgeschritteneren
Jahrgängen — aber mit Auslassung der für die letzten Schuljahre zu reservirenden
Fragen — nach dem größeren Katechismus so zu ertheilen, daß die einzelnen Lehren,
insbesondere unter Bezugnahme auf biblische Geschichten schon mehrseitige Begründung
finden. — Wöchentlich 2 bez. 1 Stunde.
Bei dem Unterrichte in den Oberclassen, welchem die tiefere Begründung der Glau-
bens= und Sittenlehren zufällt, ist ebensowohl auf die Aussprüche und Uebereinstimm-
ung der lehrenden Kirche, wie auf nähere Erläuterung der einschlagenden Bibelstellen
Bedacht zu nehmen. — Wöchentlich 2 Stunden.
Auf allen Stufen sind die erforderlichen Bibelstellen einzuprägen.
Lehrcurse zweijährig.
0) Kirchengeschichte.
In den Oberclassen gelangt die Entwickelung der christlichen Kirche unter Hinweis
auf den geschichtlichen Zusammenhang der einzelnen Ereignisse vornehmlich durch Vor-
führung bedeutungsvoller Biographieen zur Darstellung. — Wöchentlich 1 bez. 4 Stunde.
Lehreursus ein= oder zweijährig.
In denjenigen Classen mittlerer und höherer Volksschulen, welche für das 9. und 10.
Schuljahr bestimmt sind, hat sich der Religionsunterricht beider Bekenntnisse nach Ge-
schichte und Lehre in angemessener Weise theils zu erweitern, theils zu vertiefen.
& 107. Bekanntmachung,
eine Vereinbarung mit den nachbenannten Staaten wegen gegenseitiger Durch-
führung der Schulpflicht betreffend;
vom 29. November 1876.
Nechdem zwischen der diesseitigen Regierung und den Regierungen von Baden,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-