Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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4. Zum 15. März jedes Jahres reichen die Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommissionen 
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2. 
der Ober-Ersatz-Kommission (unter der Adresse des Militär-Vorsitzenden) eine nament— 
liche Nachweisung der aus ihren Aushebungs-Bezirken im vorhergehenden Jahre 
freiwillig eingetretenen Mannschaften ein. 
Rekruten, die nachträglich anzurechnen (§ 51, 9), werden in diese Nachweisung 
unter „Außerdem“ gleichfalls aufgenommen. 
In denjenigen Aushebungs-Bezirken, in welchen Militärpflichtige der seemännischen 
Bevölkerung vorhanden, fügen die Civil-Vorsitzenden eine summarische Nachweisung 
derselben bei (§ 51, 4). 
Der Militär-Vorsitzende der Ober-Ersatz-Kommission läßt die unter Nr. 4 be- 
zeichneten Nachweisungen für den Infanterie-Brigade-Bezirk summarisch zusammen- 
stellen und reicht dieselben zum 1. April dem General-Kommando,) in Hessen dem 
Divisions-Kommando ein. 
Nachdem diese Nachweisungen für die Ersatz-Bezirke summarisch zusammenge- 
stellt, werden sie bis zum 15. April an das preußische Kriegs-Ministerium eingereicht, 
welches die weitere Mittheilung (ausschließlich Bayern) an den Ausschuß für das 
Landheer und die Festungen (§ 51, 3 und a) vermittelt. 
858. 
Vorbereitung der Musterungs-Reise. 
Zur Vorbereitung der Musterungs-Reise gehört 
a) die Feststellung des Reiseplans, 
b) die Berufung des Musterungs-Personals, 
c) die Beorderung der Militärpflichtigen zur Musterung. 
8 59. 
Musterungs-Reise. 
Die Reisezeit hängt von der Bestimmung des Infanterie-Brigade-Kommandeurs 
darüber ab, bis zu welchem Termin das Musterungs-Geschäft beendet sein muß. 
Diese Bestimmung muß bis zum 15. März erfolgt sein. 
Der Landwehr-Bezirks-Kommandeur stellt hiernach einen Reiseplan für seinen Land- 
wehr-Bataillons-Bezirk auf und theilt ihn den Civil-Vorsitzenden der Ersatz- 
Kommissionen sämmtlicher betheiligter Aushebungs-Bezirke mit. 
.Bei Aufstellung des Reiseplans bleibt zu beachten: 
a) Aufeinanderfolge der Aushebungs-Bezirke nach ihrer geographischen Lage, 
*) In Württemberg dem Ober-Rekrutirungsrath.
	        
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