Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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AM. 99. Verordnung, 
die Verschmelzung des Geschwornengerichtsbezirks Glauchau mit dem 
Geschwornengerichtsbezirke Zwickau betreffend; 
vom 1. December 1878. 
□ 
JIm Verfolg des Uebergangs der Gerichtsbarkeit in den Schönburgschen Receßherr= 
schaften auf den Staat wird mit Allerhöchster Genehmigung verordnet, was folgt: 
Der Bezirk des Bezirksgerichts Glauchau, welcher zeither nach der Bestimmung in 
§5 der Verordnung, die Einführung der unter dem 14. September und unter dem 
1. October 1868 bekannt gemachten Strafprozeßgesetze in den Schönburgschen Receß- 
herrschaften betreffend, vom 22. Januar 1869 (Seite 21 fg. des Gesetz= und Verord- 
nungsblattes vom Jahre 1869) einen selbstständigen Geschwornengerichtsbezirk gebildet, 
wird vom 1. Januar 1879 an mit dem Geschwornengerichtsbezirke Zwickau vereinigt. 
Letzterer umfaßt von diesem Zeitpunkte an die Bezirke der Bezirksgerichte Zwickau, 
Plauen und Glauchau. 
Dresden, am 1. December 1878. 
Ministerium der Justiz. 
v. Abeken. 
Koch. 
  
. 100. Verordnung, 
die Medicinal= und Veterinärpolizeibezirke in den Amtshauptmannschaften 
Glauchau, Zwickau, Schwarzenberg und Chemnitz betreffend; 
vom 2. December 1878. 
Zu Ausführung des § XlII der mit dem Gesammthause Schönburg unter dem 
29. October 1878 abgeschlossenen Uebereinkunft (Seite 394 fg. des Gesetz= und Ver- 
ordnungsblattes vom Jahre 1878) wird im Anschluß an die Verordnung des Mini- 
steriums des Innern vom 20. vorigen Monats, einige Abänderungen in der Abgrenzung 
der amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirke betreffend (Seite 509 des Gesetz- 
und Verordnungsblattes vom Jahre 1878), hiermit bestimmt, daß vom 1. Januar 
1879 an der Medicinalbezirk (XXVI) und der Veterinärpolizeibezirk (XXVW.) in der 
Amtshauptmannschaft Glauchau dieselben Gerichtsamtsbezirke zu umfassen haben, welche 
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