VII
Ausstellung.
Tag
der
letzten
Absendung.
Inhyalt.
Stück.
Nr.
Seite.
23. Aug. 11.
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Aug. 30.
Aug. 11.
Sept. 13.
Sept. 30.
Sept. 20.
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Gesetz, einen Nachtrag zu den durch die Gesetze vom 26. November
1861 und vom 1. Juni 1872 in Bezug auf die Landescultur-
rentenbank getroffenen Bestimmungen beort. ...
Gesetz, das Disciplinarverfahren gegen städtische Beamte betr. .
Verordnung des Ministeriums des Innern, die uini Moheker-
gehilfen bettr.
Gesetz, die Umwandlung der 5procentigen Staatsschulde in eine 4pro-
centige, beziehentlich die Tilgung der ersteren und die Aufnahme
einer 3procentigen Rentenanleihe bett.
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Erwerbung der Greiz-
Brunner Eisenbahn durch den Staat betr. .
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Abtretung von Grund—
eigenthum zu Erbauung einer Zechenbahn des Gersdorfer Stein—
kohlenbauvereins, sowie einer dergleichen des Steinkohlenbau—
vereins Hohndorf zur Verbindung mit der Staatsbahn von St.
Egydien nach Stollberg betr. .
Verordnung des Finanz-Ministeriums wegen Veröffentlichunge einer
von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden
unterm 14. September dieses Jahres erlassenen Bekanntmachung
Bekanntmachung des Justiz-Ministeriums, die Bewilligung einer in
dem Regulative über die Sparkasse in der Stadt Hartenstein ent-
haltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betr. .
Verordnung des Ministeriums des Innern, die standesamtliche Be-
scheinigung über das erfolgte Aufgebot betr.
Verordnung des Finanz-Ministeriums, die Ausführung des Einkommen=
steuergesetzes vom 2. Juli 1878 betr.
Bekanntmachung des Justiz-Ministeriums, die Bewilligunge einer in
der Sparkassen-Ordnung für die Gemeinde Lindenau enthaltenen
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betr.
Bekanntmachung des Justiz-Ministeriums, eine der Gemeinde Seif-
hennersdorf für die von ihr errichtete Sparkasse bewilligte Aus-
nahme von bestehenden Gesetzen betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Expropriation von
Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhof fs Stauchitz betr.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, das Reichsgesetz gegen
die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemocratie betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern zu Ausführung von § 15
des Gesetzes vom 15. October 1868, die Ausübung der Fischerei
in fließenden Gewässern betrt.
Allerhöchste Verordnung, die Publication der mit dem Eesammt-
hause Schönburg wegen des Uebergangs der Gerichtsbarkeit in
den Schönburgschen Receßherrschaften auf den Staat und wegen
einiger anderer Punkte unter dem 29. October 1878 abgeschlosse-
nen Uebereinkunft btr.
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393 fg.