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dessen Anlage dem Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes kostenfrei zurück—
gesandt.
XIV. Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Postauftrag und dessen Anlage
nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung nach einem innerhalb des Deutschen
Reichs belegenen Orte weitergesandt werde. Dieses Verlangen ist unter genauer
Bezeichnung des anderen Empfängers durch den Vermerk „Sofort an N. in N.“ auf
der Rückseite des Postauftrags-Formulars auszudrücken. Eine solche Weitersendung
findet kostenfrei statt. Dieselbe geschieht unverzüglich, und zwar mittels Einschreib—
briefes an den neuen Empfänger.
xv. Wünscht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eine zur Aufnahme des
Wechselprotestes befugte Person geschieht, so genügt der auf die Rückseite des Post-
auftrags-Formulars niederzuschreibende Vermerk „Sofort zum Protest“, ohne daß es
der namentlichen Bezeichnung einer solchen Person bedarf. Alle Postaufträge, auf
welchen für den Fall der Nichteinlösung die Weitergabe zur Protestaufnahme verlangt
ist, werden sofort nach der ersten vergeblichen Vorzeigung oder nach dem ersten vergeb-
lich gebliebenen Versuche der Vorzeigung weitergesandt. Mit der Weitergabe des
Postauftrags und dessen Anlagen an den betreffenden Notar, Gerichtsvollzieher rc. ist
die Obliegenheit der Postverwaltung erfüllt. Die Protestkosten hat der Auftraggeber
unmittelbar an den Erheber des Protestes zu entrichten.
XVI. Den Auftraggebern ist gestattet, auf der Vorderseite des Auftragsformulars
das Datum desjenigen Tages anzugeben, an welchem die Einziehung des Betrages
erfolgen soll. Für die Bestimmungs-Postanstalt ist dann dieser Zeitpunkt bezüglich der
Vorzeigung des Postauftrags maßgebend.
Xn. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen findet die Vorzeigung von Post-
aufträgen nicht statt.
XVIm. Formulare zu Postaufträgen können durch die Postanstalten zum Preise von
5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden.
Postaufträge 620. 1. Im Wege des Postauftrags können auch Wechsel an den Bezogenen
—98 behufs Einholung der Annahmeerklärung versendet werden.
accepten. II. Zu den Postaufträgen für Accepteinholung kommt ein besonderes Formular
in Gebrauch. Derartige Formulare werden zum Preise von 5 Pfennig für je 10 Stück
bei sämmtlichen Postanstalten zum Verkauf bereit gehalten. Der Auftraggeber hat auf
der Vorderseite des Formulars anzugeben:
den Namen und Wohnort des Bezogenen,
den Betrag des Wechsels, wobei die Marksumme in Zahlen und in Buchstaben
ausgedrückt sein muß,
den eigenen (des Auftraggebers) Namen und Wohnort.