A.
Formular zu einer Strafverfügung,
durch welche eine Geldstrafe auferlegt wird.
Laacaat . . . . ... (Angabe der eingegangenen Anzeige
oder der sonstigen Beweismittel)
ist................................... (Name des Beschuldigten)
beschuldigt . . . . . . . . . ........ . . . . . . . ..Æ (Angabe der Uebertretung,
sowie der Zeit und des Orts der Verübung).
Auf Grund von . . . .. (Angabe der Vorschrift, auf welche sich die Strafe
gründet) wird daher gegen
(Name des Beschuldigten)
hierdurch eine Geldstrafe von .. . .. (Angabe der Strafe, nach Befinden auch Hin—
zufügung der Worte: „und Bezahlung der erwachsenen Verläge“) mit der Maßgabe
festgesetzt, daß im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle Haft in
der Dauer von . . . . Tagen zu treten hat.“)
Sollte .. . . . .. . (Name des Beschuldigten) durch gegenwärtige Strafverfügung
sich beschwert finden und ihr sich nicht unterwerfen wollen, so kaun (derselbe —
dieselbe) binnen einer Woche nach der Bekanntmachung dieser Verfügung bei der
unterzeichneten Stelle oder auch bei dem zuständigen Amtsgerichte schriftlich oder münd—
lich auf gerichtliche Entscheidung antragen, indem außerdem die Strafverfügung Rechts—
kraft erlangen und vollstreckt werden wird.
Wen (Name des Beschuldigten) dagegen der Verfügung sich unter-
wirft, so hat .. . . .. (derselbe — dieselbe) nachstehenden Schuldbetrag längstens
den
an die unterzeichnete Stelle zu berichtigen, im Unterlassungsfalle aber sich zu gewärtigen,
daß solcher executivisch eingebracht und im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe
die an deren Stelle tretende Haft vollzogen werden wird.
*) Bei den von den Gemeindevorständen und Gutsvorstehern zu gebrauchenden Formularen hat die auf die
Umwandlung einer uneinbringlichen Geldstrafe bezügliche Stelle in Wegfall zu kommen.