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die Betriebs- und Transport-Inspectoren als Stellvertreter der Betriebs—
Oberinspectoren und des Transport-Oberinspectors,
die Vorstände des Verkehrsbureaus, des administrativen Hauptbureaus, der
Hauptkasse, der Unterstützungskassen-Verwaltung, des Controlbureaus, des
statistischen Bureaus, der Wirthschafts-Hauptverwaltung, der Wagencontrole,
die Vorstände der Stationen, sowie der Güter-, Eilgut= und Gepäckexpeditionen,
die Vorstände der Werkstätten= und der Betriebs-Rechnungsexpedition,
die Maschinen= und Magazin-Verwalter
zu denjenigen Personen gehören, mit deren Stellen das Befugniß zur Aufnahme von
Protokollen ein für alle Mal verbunden ist.
Dresden, am 18. December 1879.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Dietzel.
Letzte Absendung: am 31. December 1879.