Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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Schließlich untersucht man, nachdem die harte Hirnhaut entfernt worden ist, die 
Knochen am Grunde und an den Seitentheilen des Schädels. 
8 24. 
Hieran schließt sich die Untersuchung der auf den Gesichtsknochen liegenden Weich— 
theile, der Ohrspeicheldrüse, des Seh- und Gehörorgans. Nachdem ferner der Unter— 
kiefer vom Oberkiefer entfernt worden ist, werden die Zähne, der harte und weiche 
Gaumen und die Schleimhaut der Backen geprüft. Dann wird der Oberkiefer der 
Länge nach und zwar dicht neben der Nasenscheidewand durchgesägt, die Nasenscheide— 
wand herausgeschnitten und die Schleimhaut der Nasenhöhlen untersucht. 
Schließlich ist die etwa nothwendige Oeffnung der Stirn- und Oberkieferhöhlen, 
um deren Inhalt und Beschaffenheit zu ermitteln, und die genauere Untersuchung aller 
Kopfknochen auszuführen. 
8 25. 
Die Untersuchung der Extremitäten hat im Allgemeinen zu geschehen im Anschlusse an 
die anatomische Anordnung der Theile und an etwa vorhandene, im einzelnen Falle schon 
von außen sich kennzeichnende Abnormitäten derselben, insbesondere ist bei den infektiösen 
Krankheiten zu berücksichtigen das Verhalten der großen Blutgefäße, die unter Umständen 
ihrem ganzen Verlaufe nach freipräparirt und eröffnet werden müssen, der großen 
Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymphdrüsen, die stets durch Einschneiden 
genau untersucht werden müssen und der großen Gelenke. 
Hieraus ergiebt sich, daß die zur Untersuchung der Weichtheile der Extremitäten 
zu führenden Hauptschnitte möglichst in einer dem Verlaufe der Blut= und Lymphgefäß- 
stämme entsprechenden Richtung geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der 
Gelenke, deren zweckmäßigste Oeffnung meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich 
zuletzt erfolgen muß. 
Schließlich sind in Fällen, wo Veränderungen an den inneren Abschnitten der 
Knochen erwartet werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochenweich- 
theile (Periost, Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden und nach Durchsägung 
weiter zu untersuchen. 
Wirbelsäule. 
8 26. 
Die Oeffnung der Wirbelsäule erfolgt an der Rückenseite. Nachdem die Haut vom 
Rumpfe vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt und die Muskeln 
von den Dornfortsätzen und den Bogenstücken abpräparirt worden sind, wobei gleichzeitig 
die Beschaffenheit der genannten Theile zu bestimmen ist, werden die Bogen sämmtlicher
	        
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