Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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Wirbel abgemeißelt. Bei dieser Arbeit ist besonders darauf zu achten, daß die Rücken— 
markshäute nicht verletzt werden. Hierauf untersucht man die äußere Fläche der harten 
Rückenmarkshaut und, nachdem sie durch einen Längsschnitt eröffnet worden ist, ermittelt 
man den etwa vorhandenen abnormen Inhalt. Dann prüft man das Verhalten des 
oberen Abschnitts der weichen Rückenmarkshaut. Nächstdem werden die Nervenwurzeln 
an beiden Seiten durchschnitten, das Rückenmark am hinteren Ende herausgehoben und 
die unteren Verbindungen nach und nach getrennt. Beim Herausnehmen des Rücken- 
marks ist jede Quetschung und Knickung desselben zu vermeiden. Hierauf wird die 
Beschaffenheit der weichen Rückenmarkshaut an der unteren Seite ermittelt. Der Zustand 
des Rückenmarks wird dann dadurch geprüft, daß man mit einem dünnen und scharfen 
Messer eine größere Zahl von Querschnitten durch dasselbe legt. Schließlich trennt man 
die harte Rückenmarkshaut von den Wirbelkörpern ab und prüft das Verhalten der 
Wirbel und ihrer Verbindungen. 
(Zesondere Bestimmungen in Boziehung auf einzelne S#uchen.) 
8 27. 
In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die Obduktion 
eines Thieres das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein verkürztes Ver— 
fahren in der Weise angewendet werden, daß zunächst gewisse Theile oder Gegenden 
des Körpers untersucht werden. 
Ist bei dieser Untersuchung ein positives Ergebniß nicht erlangt worden und der 
Krankheitszustand des Thieres in Beziehung auf die Entschädigungsfrage festzustellen, 
so ist die Obduktion vollständig auszuführen. 
Bei dem verkürzten Verfahren sind, je nachdem die eine oder andere Seuche ver— 
muthet wird, folgende Körpertheile zu untersuchen. 
1. Bei Milzbrand. 
8 28. 
Zunächst sind Haut und Unterhaut an allen denjenigen Stellen, wo krankhafte 
Zustände bei der äußeren Besichtigung des Kadavers wahrgenommen oder vermuthet 
werden, zu untersuchen. 
Sodann werden Brust- und Bauchhöhle eröffnet, um den etwaigen abnormen In— 
halt derselben, sowie das Verhalten der Lungen und des Herzens, des Brust- und 
Bauchfelles, des Gekröses, die Größe und Beschaffenheit der Milz und der in der 
Bauchhöhle belegenen Lymphdrüsen, ferner den Zustand der Magen- und Darm— 
schleimhaut, der Leber und der Nieren zu ermitteln. Die Untersuchung hat sich dann
	        
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