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auf die Lymphdrüsen der verschiedenen Körpertheile, den Schlundkopf, die Speiseröhre,
den Kehlkopf und die Luftröhre auszudehnen.
Insbesondere ist die Beschaffenheit des Blutes zu beschreiben und nach der Ob—
duktion eine mikroskopische Untersuchung desselben vorzunehmen.
2. Bei Tollwuth.
8 29.
Es ist vor allem der Inhalt des Magens und Darmes und der Zustand der
Schleimhaut derselben festzustellen. Nächstdem ist die Beschaffenheit der Milz, Nieren
und Leber zu beschreiben. Sodann sind der Schlundkopf, die Mandeln, die Zungenbalg-
und Lymphdrüsen, die Speiseröhre, der Kehlkopf, die Luftröhre, die Lungen und das
Herz zu untersuchen. Dabei ist die Beschaffenheit des Blutes, namentlich der Ge-
rinnungszustand desselben, genau anzugeben. Schließlich ist auch der Schädel zu öffnen
und das Gehirn zu untersuchen.
3. Bei Notz (Wurm).
830.
Nachdem zuerst die Beschaffenheit der Haut beschrieben ist, hat eine genauere Unter—
suchung der schon von außen sichtbaren oder zu vermuthenden krankhaften Stellen der
Haut und Unterhaut, einschließlich der Lymphgefäße und der nächsten Lymphdrüsen
stattzufinden. Sodann ist die Nasenschleimhaut zu untersuchen und zu diesem Zweck
die im § 16 beschriebene Durchsägung des Kopfes vorzunehmen. Alsdann werden
Schlundkopf, Kehlkopf, Luftröhre, Lungen und die mit diesen Organen verbundenen
Lymphdrüsen untersucht. Endlich wird das Verhalten der Milz, der Nieren, der Leber
und Muskeln bestimmt.
4. Bei Maul- und Klauenseuche.
831.
Sollte zur Feststellung der Maul- und Klauenseuche die Obduktion eines Thieres
erforderlich sein, so ist die Haut an der Krone der Klauen, an den Ballen, in der
Klauenspalte und an der hinteren Fläche der Zehenglieder sorgfältig zu untersuchen.
Es ist ferner zu ermitteln, ob die Zitzen des Euters erkrankt sind. Weiter ist die Be—
schaffenheit der Lippen und der Maulschleimhaut festzustellen und namentlich bei jüngeren
Thieren der Zustand der Schleimhaut der vier Magenabtheilungen und des Darms zu
prüfen. Schließlich ist auch noch eine Untersuchung der großen drüsigen Organe, be—
sonders der Leber und der Nieren auszuführen.
1881. 14