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für den 3. Wahlkreis der Stadt Leipzig
den Stadtrath Dr. Messerschmidt daselbst;
für den Wahlkreis der Stadt Zwickau
den Bürgermeister Fiedler daselbst;
für den 4. städtischen Wahlkreis
den Regierungsrath Lingke zu Dresden;
für den 6. städtischen Wahlkreis
den Stadtrath Beyer zu Freiberg;
für den 7. städtischen Wahlkreis
den Stadtrath Lindner zu Meißen;
für den 8. städtischen Wahlkreis
den Amtshauptmann Dr. von Borberg zu Oschatz;
für den 10. städtischen Wahlkreis
den Bürgermeister Oehlschlägel zu Hainichen;
für den 14. städtischen Wahlkreis
den Regierungsrath Dietzel zu Zwickau;
für den 17. städtischen Wahlkreis
den Regierungsassessor Dr. Gehe zu Zwickau;
für den 18. städtischen Wahlkreis
den Amtshauptmann von Kirchbach zu Marienberg;
für den 20. städtischen Wahlkreis
den Amtshauptmann Freiherrn von Wirsing zu Schwarzenberg;
für den 22. städtischen Wahlkreis
den Regierungsassessor Dr. Klotz zu Plauen;
für den 3. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsassessor von Mayer zu Zittau;
für den 8. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Zezschwitz zu Kamenz;
für den 10. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Metzsch zu Dresden-Neustadt;
für den 13. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Kessinger zu Dippoldiswalde;
für den 17. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Bosse zu Meißen;
für den 22. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsassessor von Löben zu Leipzig;
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