Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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zum Wahlcommissar ernannt worden, was hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht 
wird. 
Dresden, am 14. Juli 1881. 
Minifterium des Innern. 
Für den Minister: 
von Körner. Paulig. 
Nr. 36. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Hainsberg-Schmiedeberger Staatseisenbahn betreffend; 
vom 21. Juli 1881. 
  
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 20. April dieses Jahres (G.= u. V.-Bl. 
S. 28), betreffend die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen 
Secundär-Eisenbahn von Hainsberg über Dippoldiswalde nach Schmiedeberg auf 
Staatskosten, wird von dem Ministerium des Innern andurch bekannt gemacht, daß von 
dem Baue dieser Bahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne auch die Fluren von 
Paulsdorf und 
Dippoldiswalde 
betroffen werden. 
Dresden, am 21. Juli 1881. 
Ministerium des Innern. 
Jür den Minister: 
Schmaltz. Fromm. 
Nr. 37. Kirchengesetz, 
die Vollziehung der von den Kirchenvorständen der evangelisch--lutherischen Kirche 
auszustellenden Urkunden betreffend; 
vom 20. Juni 1881. 
Die in Kvangelicis beauftragten Staatsminister verordnen mit Zustimmung der 
evangelisch-lutherischen Landessynode, wie folgt: 
# 1. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes hat die im Namen desselben ergehen- 
den Schriften zu vollziehen.
	        
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