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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
8. Stück vom Jahre 1881.
Inhalt: Nr. 45. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 163. —
Nr. 46. Bekanntmachung, eine Prioritätsanleihe der Societäts-Brauerei in Dresden betr. S. 164. —
Nr. 47. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 164. —
Nr. 48. Verordnung, die Publication der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze über die Erhebung
von Reichs-Stempelabgaben betr. S. 165. — Nr. 49. Verordnung, die Expropriation von Grundeigen-
thum für Erbauung einer Wartehalle auf der Güterstation Schönberg betr. S. 190. — Nr. 50. Bekannt-
machung, die Erledigung der der Dresdner Feuerversicherungsgesellschaft ertheilten Concession betr. S. 191.
— JFr. 51. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die II. Kammer betr. S. 191.
Nr. 45. Verordnung,
eine Ernennung für die l. Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 19. August 1881.
Wa Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
20. ꝛc. ꝛc.
verkünden hiermit, daß Wir, nachdem durch das Ableben des Rittergutsbesitzers Mein—
hold auf Schweinsburg eine der in § 63 der Verfassungsurkunde unter Nr. 14 bezeich-
neten Stellen in der I. Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gekommen ist,
zu deren Wiederbesetzung
den Rittergutsbesitzer Theodor Heinrich Reich auf Biehla
ernannt und zu dessen Beurkundung die gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung
Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen haben.
Gegeben zu Dresden, den 19. August 1881.
Albert.
S
errmann von Nostitz-Wallwitz.
1881. 25