Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

  
Muster b. 
Eingegangen den 18 · 
Nr.-·.............. des Anmeldungs-Registers. 
Nr. - des Hebe-Registers. 
(Schwarzstempel.) 
Anmeldung, 
betreffend 
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von ausländischen Actien, Renten- 
und Schuldverschreibungen nach dem Reichsgesetze vom 1. Juli 1881 über die Erhebung 
von Reichs-Stempelabgaben. 
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend specificirten Werth- 
papiere und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung 
gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie, daß die Steuer- 
behörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber 
nicht verpflichtet sein soll. 
Vor= und Zuname. 
Des Anmeldenden Wohnort und Wohnung. 
  
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden 
nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuer- 
stelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist 
jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
, den ten 18. n. 
(Firma, Unterschriften und Schwarzstempel der Steuerstelle.) 
27*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.