Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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Nr. 6. Bekanntmachung, 
die Concessionirung der Transatlantischen Feuerversicherungs-Actien-Gesellschaft 
zu Hamburg betreffend; 
vom 31. Januar 1881. 
De- Ministerium des Innern hat der Transatlantischen Feuerversicherungs-Actien= 
Gesellschaft zu Hamburg auf Grund der von derselben eingereichten Statuten die nach- 
gesuchte Concession zur Annahme der in §7 des Gesetzes, das Mobiliar= und Privat- 
Feuerversicherungswesen betreffend, vom 28. August 1876 zulässigen Versicherungen 
innerhalb des Königreichs Sachsen unter den durch das angezogene Gesetz und die dazu 
gehörige Ausführungsverordnung vom 20. November 1876 vorgeschriebenen Beding- 
ungen und Beschränkungen mit Vorbehalt des Widerrufs ertheilt. 
Es wird Solches und daß die Gesellschaft für das Königreich Sachsen 
Leipzig 
zum Sitze ihrer Geschäftsverwaltung gewählt und daselbst ihren Gerichtsstand hat, 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 31. Jannar 1881. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Mülinckner. 
  
  
Nr. 7. Verordnung, 
die Ausstellung von Heimathscheinen für das Ausland betreffend; 
vom 26. Februar 1881. 
Auf Grund eines von dem Bundesrathe des Deutschen Reichs zu Ausführung des 
8 21 des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und 
Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 unter dem 20. Januar dieses Jahres gefaßten 
Beschlusses wird hiermit verordnet, wie folgt: 
1. Die Bestimmungen in § 10 der Verordnung, die Ausführung des Bundes- 
gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und Staatsangehörigkeit
	        
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