Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

Eisenbahnsekretäre, 
Materialienverwalter I. Klasse, » 
Betriebssekretäre, zur Hälfte. 
Büreauassistenten und Diätare, 
IV. Reichsbank. 
Bei der Hauptbank und den Zweiganstalten: 
Registratoren, 
Registraturassistenten, 
Geldzähler, 
Kalkulatoren, 
½ n « 
Unter-Kalkulatoren,j mindestens zur Hälfte. 
  
Anlage El. 
  
Bescheinigung. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der 
Gendarmerie, in dem Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den 
Militäranwärtern im 
Reichs- und Staatsdienste 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension von . . . . .. A..P Pf. monatlich. 
N. N. den 18 
(Stempel.) (Behörde, welche über die Ertheilung der 
Alter Jahre. Bescheinigung entschieden hat.) 
hder Bescheinigung.) 
( der Inwvalidenliste.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
 
	        
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