Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Unter- und Oberprima: wöchentlich 2 Stunden. 
Wiederholung und Vervollständigung wichtiger grammatischer Kapitel. Mündliche 
und schriftliche Uebertragung nicht präparirter deutscher Prosa in's Französische. An- 
leitung zu Fertigung freier Arbeiten, deren zwei im Halbjahre zu liefern sind. Lectüre 
eines classischen Trauerspiels mit besonderer Hervorhebung der Eigenthümlichkeiten der 
französischen dramatischen Kunst, hierauf Lectüre eines schwierigeren Prosaikers oder 
eines modernen Dichters. 
  
Gallicismen und Synonymik finden von Untersecunda an gelegentliche Berück- 
sichtigung, vorwiegend bei Besprechung der Lectüre. Aus der Literaturgeschichte ist nur 
das zu geben, was zur Einführung in die Lectüre nothwendig ist. 
Die Schriften, welche gelesen werden sollen, sind vom Rector in Fachconferenzen 
mit den betreffenden Lehrern festzustellen und in dem einzusendenden Lectionsplane 
anzumerken. 
Möglichst auf allen Stufen bediene sich der Lehrer bei Wiederholung und Be- 
sprechung des Inhaltes der gelesenen Stoffe der französischen Sprache; dagegen sind 
grammatische Erörterungen in deutscher Sprache zu geben. 
K& 21. Verständniß und geläufiges Uebersetzen nicht zu schwieriger Schriftwerke; 
grammatikalisch richtiger schriftlicher Ausdruck. 
#22. Der Unterricht in der hebräischen Sprache beginnt in Obersecunda mit 
wöchentlich 2 Stunden und wird mit gleicher Stundenzahl in Unter= und Oberprima 
fortgesetzt. 
Alle Zöglinge, welche Theologie zu studiren beabsichtigen, sind zur Erlernung der 
hebräischen Sprache verpflichtet. 
Der Unterrichtsstoff vertheilt sich so: 
Obersecunda: 
Elementar= und Formenlehre nach der eingeführten Grammatik. Lese-, Analyse- 
und Uebersetzungsübungen nach einem Handbuche oder an Abschnitten der Genesis. 
Unter= und Oberprima: 
Wiederholung und Abschluß der Formenlehre und Einübung der wichtigsten Regeln 
der Syntax. 
Uebersetzung und Erklärung zusammenhängender biblischer Abschnitte. Schriftliche 
und mündliche Uebersetzungen aus dem Deutschen in's Hebräische. 
§23. Sicherheit in der Grammatik, geläufiges Uebersetzen leichter historischer 
Stücke. 
1882. 28 
Lehrziel. 
Hebräische 
Sprache. 
Lehrziel.
	        
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