Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

Englische 
Sprache. 
Philosophi— 
sche Propä— 
deutik. 
Zahlen- 
rechnen und 
Mathematik. 
Vorbemerkung. 
Vertheilung 
des Unterrichts- 
stoffs. 
— 168 — 
&24. Die englische Sprache ist da, wo Gelegenheit dazu vorhanden, als öffent- 
licher Unterrichtsgegenstand aufzunehmen. 
Die Theilnahme an diesem Unterrichte ist facultativ. Schüler, welche in wesent- 
lichen obligatorischen Fächern erhebliche Schwächen zeigen, können durch Beschluß des 
Rectors von der Theilnahme ausgeschlossen werden. 
Der Unterricht beginnt in Obersecunda mit zwei Stunden wöchentlich und ist in 
Unterprima mit zwei, in Oberprima mit zwei, eventuell einer Stunde fortzuführen. 
Ist die Zahl der Theilnehmer eine geringe, so können die Primen combinirt werden. 
Der Unterrichtsstoff ist: für Obersecunda Formenlehre und Lectüre leichter prosa- 
ischer Schriften, für Unterprima das Wichtigste aus der Syntax und Lectüre schwererer 
prosaischer Stücke, für Oberprima vorwiegend Shakespeare. 
Die schriftlichen Arbeiten sind in der Lehrstunde anzufertigen. 
* 25. Do dieser Unterricht überhaupt mehr den Universitäts= als den Gymnasial- 
studien angehört, so ist derselbe nicht in besonderen Lehrstunden, sondern, dafern sich 
eine geeignete Persönlichkeit zur Ertheilung desselben im Lehrercollegium findet, in 
Verbindung mit dem übrigen Unterrichte, am Natürlichsten mit dem deutschen Unter- 
richt als Darlegung und Anwendung der Lehren der Logik zu behandeln. 
Bei der Maturitätsprüfung ist von der Prüfung in diesem Unterrichte abzusehen. 
& 26. Den genannten Fächern sind in Quarta bis mit Oberprima wöchentlich 
je 4, in Sexta und Quinta wöchentlich je 3 Stunden zuzutheilen. 
Wie die Arithmetik durch den Rechenunterricht in den Unterklassen, so wird die 
Geometrie durch den Anschauungsunterricht in Quarta vorbereitet. 
Regeldetri-Aufgaben sind in den Unterklassen durch Zurückführung auf die Einheit 
(nicht durch Proportionen) zu lösen. 
Beim Zahlenrechnen sind große Zahlen zu vermeiden und Logarithmen von mehr 
als fünf Stellen nicht zu benutzen. 
Einzelne auf das unumgänglich nothwendige Maß zu beschränkende Uebungs- 
beispiele nach Bedürfniß; an Stelle derselben in jeder vierten Woche eine vom Lehrer 
zu corrigirende und zu censirende häusliche Arbeit, die in den unteren und mittleren 
Klassen den Umfang der Uebungsbeispiele einer Woche nicht überschreiten, in den oberen 
Klassen bei maßvoller Ausdehnung kein besonderes Erfindungstalent voraussetzen darf. 
Extemporalia nach Bedürfniß. 
*&27. Sexta: 3 Stunden wöchentlich. 
Die vier Species in unbenannten und benannten Zahlen. Theilbarkeit und Zer- 
legung der Zahlen in Factoren. Die wichtigsten Maßeinheiten. Regeldetri. Wöchent- 
lich eine Stunde Kopfrechnen mit kleinen Zahlen.
	        
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