Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Quinta: 3 Stunden wöchentlich. 
Die vier Species mit gewöhnlichen und mit Decimalbrüchen. Anwendung der 
letzteren auf das dekadische System der Maße. Regeldetri. Wöchentlich eine Stunde 
Kopfrechnen. 
Quarta: 4 Stunden wöchentlich. 
Verwandlung gewöhnlicher Brüche in Decimalbrüche und umgekehrt. Einfache und 
zusammengesetzte Regeldetri ohne Proportionen (Zinsrechnung). Repetition der ge- 
wöhnlichen Arithmetik. 
Einführung in die Geometrie auf Grund von Anschauungen (z. B. von Modellen) 
verbunden mit Meß-, Zeichen= und Rechenübungen. Die Lehre von den Winkeln bis zu 
den Sätzen über durchschnittene Parallelen (einschließlich). 
Untertertia: 4 Stunden wöchentlich. 
Die vier Species der allgemeinen Arithmetik. 
Die Winkel und Seiten des Dreiecks; die Congruenz der Dreiecke. 
Das Viereck. Constructionsübungen. 
Obertertia: 4 Stunden wöchentlich. 
Ausziehung der Quadratwurzeln. Rechnung mit unvollständigen Decimalzahlen. 
Proportionen, erst in Zahlen, dann in Buchstaben. Lineare Gleichungen mit einer 
Unbekannten. 
Anwendung der Congruenzsätze auf den Kreis. Vergleichung und Verwandlung 
polygonaler Flächen. Analytische Methode zur Lösung von Constructionsaufgaben. 
Untersecunda: 4 Stunden wöchentlich. 
Lineare Gleichungen mit mehreren Unbekannten. Potenzen und Wurzeln. 
Proportionen bei Durchschnitt eines Winkels mit Parallelen. Aehnlichkeit der 
Dreiecke. Verhältnisse und Ausmessung von Flächenräumen. Proportionen am Kreise. 
Obersecunda: 4 Stunden wöchentlich. 
Quadratische Gleichungen mit einer und mit zwei Unbekannten. Die Lehre von 
den Logarithmen. 
Kreisrechnung. Repetition der Planimetrie. Anfang der Goniometrie und 
Trigonometrie. 
Unterprima: 4 Stunden wöchentlich. 
Arithmetische und geometrische Progressionen. Schluß der Trigonometrie. 
Stereometrie. 
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