Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

Prüfungs- 
modus. 
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nehmen zu können. Die Prüfung am Schlusse des Schuljahrs dagegen wird ver- 
anstaltet, um die regelmäßige Versetzung in höhere Klassen vorzubereiten und ein 
öffentliches Zeugniß von den Leistungen der Anstalt abzulegen. Sie findet vor Eintritt 
der Osterferien statt. Zur mündlichen Prüfung ist öffentlich einzuladen. 
53. Die Prüfung zu Ostern ist sowohl eine schriftliche als mündliche; die 
schriftliche hat der mündlichen vorauszugehen und es sind die schriftlichen Prüfungs- 
arbeiten corrigirt und censirt während der mündlichen Prüfung aufzulegen. In dieser 
mündlichen Prüfung sind zwar alle Klassen vorzuführen, aber je nach dem Umfange 
der Anstalt nur die bedeutenderen Lehrgegenstände in einer den verschiedenen Stand- 
punkten der Klassen entsprechenden Mannigfaltigkeit zu berücksichtigen. Ein Ausfallen 
der mündlichen Prüfung ist unter ausdrücklicher Genehmigung des Ministeriums nur 
da gestattet, wo besondere locale Verhältnisse dies empfehlen. 
Bei der öffentlichen mündlichen Prüfung zu Ostern ist die Anwesenheit sämmtlicher 
Lehrer der Anstalt erforderlich und wird die Gegenwart der Mitglieder der Gymnasial- 
commission erwartet. Dagegen ist die Prüfung zu Michaelis in der Regel nur eine 
schriftliche; sie hat sich in abgekürzter Form an den Vor= und beziehentlich Nach- 
mittagen höchstens über 3 Tage der vorletzten Woche vor Eintritt der Michaelisferien 
auszudehnen. 
Die schriftliche Prüfung zu Ostern begreift folgende Arbeiten für die Schüler: 
a) der Prima 
einen freien lateinischen Aufsatz, 
eine Uebersetzung eines deutschen prosaischen Pensums in's Griechische, 
einen freien deutschen Aufsatz, 
eine Uebersetzung in's Französische, oder einen freien Aufsatz, 
eine mathematische Arbeit; 
b) der Obersecunda 
einen freien lateinischen Aufsatz oder ein Sceriptum, 
eine Uebersetzung in's Griechische, 
einen freien deutschen Aufsatz, 
eine Uebersetzung in's Französische, 
eine mathematische Arbeit; 
0) der drei Mittelklassen 
eine Uebersetzung in's Lateinische, 
eine Uebersetzung in's Griechische, 
einen freien deutschen Aufsatz, 
eine Uebersetzung in's Französische, 
eine mathematische Arbeit;
	        
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