Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

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Nr. 71. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadtgemeinde Hohenstein betreffend; 
vom 9. October 1882. 
Den Stadtrathe zu Hohenstein ist zu der im Einverständniß mit den Stadtverordneten 
beschlossenen Anleihe im Betrage von 
Ein Hundert Tausend Mark 
(100,0004) 
gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden, bis 
dahin aber mit Vier (4) vom Hundert zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maßgabe 
des vorgelegten Anleiheplanes, sowie der Schuldscheine nebst Zinsleisten und Zinsscheinen 
die Genehmigung ertheilt worden. 
Dresden, am 9. October 1882. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Münckner. 
  
  
Nr. 72. Bekanntmachung, 
eine Prioritätsanleihe des Hänichener Steinkohlenbau-Vereins betreffend; 
vom 10. October 1882. 
Der Actiengesellschaft „Hänichener Steinkohlenbau-Verein“ ist behufs Aufnahme einer 
Prioritätsanleihe in Höhe von Fünf Hundert Zehn Tausend (510,000) Mark zu Aus- 
gabe von auf den Inhaber lautenden, mit jährlich Fünf vom Hundert vom Tage der 
Emission an zu verzinsenden und planmäßig bis zum Jahre 1896 auszuloosenden 
Schuldscheinen im Nominalbetrage von je Drei Hundert (300) Mark sammt Talons 
und Coupons nach Maßgabe der vorgelegten Schuldverschreibung sammt Tilgungsplan 
die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden. 
Solches wird mit dem Bemerken, daß wegen der vorgedachten Anleihe sammt Zinsen 
und Kosten der Grundbesitz der Actiengesellschaft verpfändet, die besage Decrets vom
	        
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