Full text : Vom Übergange der vollziehenden Gewalt auf die Militärbefehlshaber in Bayern während des Krieges 1914/19.

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ließ  und  damit  den  Zivilverwaltungsbehörden  eine  —  tatsächlich,
soweit  dem  Verf.  bekannt,  in  mehreren  Fällen  benützte  —  Handhabe
  bot,  bedenkliche  Verfügungen  des  Militärbefehlshabers  gegenstandslos
  zu  machen,  können  gleichgerichtete  Bedenken  wohl  nicht
geltend  gemacht  werden.

Ob  unser  Vaterland  in  absehbarer  Zeit  einen  neuen  Krieg
zu  bestehen  haben  wird  —  wer  vermöchte  dies  hente,  da  wir
noch  wie  auf  Messersschneide  zwischen  Krieg  und  Frieden,  zwischen
Sklaverei  und  Völkerbundsidealen  stehen,  vorauszusagen?  Wie
dem  auch  sei,  —-  stets  werden  mit  dem  modernen  Kriege  verwaltungstechnische
  und  wirtschaftliche  Fragen  so  eng  verknüpft
sein,  daß  ihre  Lösung  durch  Organe  der  Kriegführung  erforderlich
wird  —  stets  wird  also,  in  welcher  Form  auch  immer,  wiederkelıren:
  der  Übergang  von  Funktionen  der  vollziehenden  (ewalt.
auf  die  Militärbefehlshaber.