Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1885. 
— —ffl„ — 
  
Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die Vergütung der Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1885 betr. 
S. 1. — Nr. 2. Bekanntmachung, eine Anleihe der Actiengesellschaft „Sächs. Gußstahlfabrik in Döhlen“ 
betr. S. 2. — Nr. 3. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Döbeln-Mügeln-Oschatzer Eisenbahn 
betr. S. 3. — Nr. 4. Verordnung, Militär-Forst= 2c. Schutz-Kommandos betr. S. 3. 
Nr. 1. Bekanntmachung, 
die Festsetzung des Betrages der für die Natural-Verpflegung der Truppen 
im Jahre 1885 zu gewährenden Vergütungen betreffend; 
vom 24. December 1884. 
Zufolge der Vorschriften im 3. Absatze von § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. 
S. 52) ist in Nr. 298 des diesjährigen Deutschen Reichsanzeigers nachstehende Bekannt- 
machung erlassen worden: 
„Auf Grund der Vorschriften im § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.= 
Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Ver- 
gütung für das Jahr 1885 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für 
Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskot .. 80 4 65 4. 
b) für die Mittagskoat . . 40 35— 
Ausgegeben zu Dresden den 29. Januar 1885. 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.