Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

mit Brot ohne Brot 
c) für die Abendkost . . . . . ... 25 4. 20 4 
d) für die Morgenk0t .. 15.— 10 n 
Berlin, den 17. December 1884. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
(gez.) Eck." 
Es wird Dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 24. December 1884. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Fabrice. 
Bertram. 
Nr. 2. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen bei Dresden“ 
betreffend; 
vom 24. December 1884. 
Der Actiengesellschaft „Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen bei Dresden“ ist behufs 
Aufnahme einer Prioritäts-Anleihe in Höhe von Vier Hundert Tausend Mark (400,000.4) 
Genehmigung zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden mit Vier und ein halb vom 
Hundert jährlich zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1886 an bis zum Jahre 
1921 auszuloosenden 130 Schuldscheinen im Nominalbetrage von je 1000 / und 
900 Schuldscheinen im Nominalbetrage von je 300.% sammt Zinsleisten und Zins- 
scheinen nach Maßgabe der vorgelegten Schuldverschreibung sammt Tilgungsplan ertheilt 
worden. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 24. December 1884. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Müller.
	        
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