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Nr. 6. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Marien- und Katharinenkirchengemeinde zu Zwickau betreffend;
vom 30. Januar 1885.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der, von der Marien- und
Katharinenkirchengemeinde zu Zwickau unter Zustimmung der kirchlichen Aufsichtsbehörden
wie auch der politischen Gemeindevertretung daselbst beschlossenen Ausgabe von auf den
Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen im Gesammtbetrage
von
Zwei Hundert Sechs und Sechzig Tausend Mark
behufs der Aufnahme einer mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsenden Anleihe von
gleichem Betrage nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungs—
plans die nach 8 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt,
was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 30. Januar 1885.
Die Minifterien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Münckner.
Nr. 7. Bekanntmachung,
den zwischen dem Königreich Sachsen und dem Herzogthum Sachsen-Altenburg
wegen des Baues und Betriebs einer Eisenbahn von Meuselwitz nach Ronneburg
unter dem 19. December 1884 abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend;
vom 9. Februar 1885.
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen
Regierung wegen des Baues und Betriebs einer Eisenbahn von Meuselwitz nach Ronne—
burg unter dem 19. December 1884 ein Vertrag abgeschlossen worden ist, wird derselbe
nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster und Höchster Ratification in der Anlage
unter O hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 9. Februar 1885.
Die Minifterien
der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten.
Frhr. v. Könneritz. Graf v. Fabrice.
Müller.