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scheldung sämtllcher Untersuchungs-Kesten,
eine fänfmonatliche Zuchthausstrafe
zu Morkgrönlagen, und nachherige Eln-Fsprrung
in dem Zwangs-Arbeltshause
zu Ulm, ble zu erprohter Beseerung,
wenlgstens eber auf die Dauer von vier
Monaten erkannt und zugleich bestimmt
worden, daß dieselbe nach Emtlassung
aus dleser Anstalt unter strenge ortspeligeiliche
Aufsicht zu Kellen feye.
Am 3o. Obteber wurben verurtheil#:
19, auf den Grund der von dem Oberamtsgerichte
Saulgen geführten Untersuchung:
a) der suspendirte Ober-Umgelder, Ober-Acciser,
Stiftungs-Pfleger, Schulthelt
und NRatbsschrelber Zoll zu. Altshansen,
wegen eines an den Wir#en seines
Amis- Bezirks durch Mehrbezug
an Umgelb verübten großen Betrugs,
wobel er der betrügerischen Abssche für
überwlesen ongenommen wird, wegen
Geschenk-Annahme von den Wirtben,
und wegen grober Dleust-Verfehlungen,
ngeben Caffatlos von allen bisher bekleideten
Aemtern, und Unfählgkelts-Er=(rung
zu Verwaltung elnes bffentllchen
Amtes, zu sechsmonotllcher
Hestungsstrafe, und dem Ersad des gestifteien
Schadens, so welt solcher noch
nicht gelelstet 16, so wie der erwlesenermaßes
angenommenen Geschent,
welche für den Armenfends des Oben
amts Saulgau einzuzlehen sind;
b) der Unter Acchser Sebasilon Burzet,
von Fleischwengen, wegen beganzton
Weln= Einschwärzung und des domtt
conrurrienden, durch unterlassene Verkechnung
der schuldigen Wieths-Abze
ben in feiner Elgenschaft als Orts-d##
eller sich zu Schulden gehrachten Dint-Vergehens,
neben Cassatlos und üo
lfäbigkelrs-Erklärung zu Verweltung #
nes bffentlichen Amtes, und Cenfulu
tion des Betrags des elngeschwärtts
Weins für die Khnigl. Hof-Demaluen,
Kammer, zu einer dreiw#chigen de
stungsstrafe; ferner
e.) der Unter-Umgelder Schulthelß Aleb
Güändele, von Fleischwangen, net
verbotener Geschenk Annohme ven wen
thelen, und grober Dlenst Nichlhin
keiten von selner Stelle als Unter-Un
gelder entlassen, und verordnet, deß ##e
von demselben erweislichermaßen angtnommenen
Geschenke, so wekt ders
Geldwerth noch berechaet werden lunn
sür den Armenfonds dis Oberaus
Saulgan elnzuzlehen seyen.
Zuglesch wurde gegen fämellche Anz
schuldigre Hloslchuch der Kosten du
Angemessene verfgt.