Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Ohne Einfluß auf die Erhöhung der Beiträge für die Gebäude bleiben: 
c) alle hydraulischen Umtriebsmaschinen, als: Wasserräder, Turbinen und 
dergleichen; 
d) Wasserpumpwerke jeder Art mit den zugehörigen Röhrenleitungen und 
Reservoirs; 
e) alle metallenen und im Wesentlichen aus nicht brennbaren Stoffen 
bestehenden Maschinen, Apparate und Geräthschaften ohne Feuerungsan- 
lagen, welche nicht brennbare Stoffe bearbeiten, z. B. Dampfmaschinen 
ohne Kessel, Drainirröhrenpressen, Thon-Schneid= und Reinigungsmaschinen, 
eiserne oder im Wesentlichen eiserne gangbare Zeuge, dergleichen Hilfswerk- 
zeuge der Maschinenfabriken, welche lediglich in Metall arbeiten und der- 
gleichen; 
f) metallene Dampf= und Wasserleitungsröhren; 
8) alle der sogenannten Hausindustrie und dem handwerksmäßigen Einzel- 
betriebe angehörenden, durch Hand betriebenen Maschinen, Apparate und Be- 
triebsgeräthschaften. 
  
Aus den verschiedenen direkten Betriebsgefahren und den sonstigen, im Vorstehenden 
unter A bis H aufgeführten Klassificationsfactoren, deren ziffermäßige Bedeutung durch 
die Beobachtungen und die sorgfältigsten statistischen Aufzeichnungen der Ergebnisse der 
neunjährigen Verwaltungsperiode 1864 bis 1872 ermittelt worden, sind durch Kom- 
bination der erlangten Berechnungsresultate die Risico= und Beitragsverhältnisse hervor- 
gegangen und sind hiernach die Beitragsklassen aufgestellt worden, in welche die Gebäude, 
je nach dem Grade ihrer direkten Gefahr und nach Maßgabe des Risicos, welches mit 
der Versicherung eines jeden derselben für die Anstalt verbunden ist, zu stehen kommen. 
Die erlangten Kombinationen, 1080 an der Zahl, wofür sich 60 Beitragsklassen 
ergeben, sind in der Klassificationstabelle, Gesetzbeilage III, A1 sämmtlich verzeichnet. 
Bei der Eintheilung der aufgefundenen Scala der Risico= oder Beitragsverhältnisse 
in Beitragsklassen war es erforderlich, am Anfange dieser Scala, in Rücksicht auf die 
besten Risicos, kleinere, jedoch immerhin gleichmäßige Unterschiede oder Beitrags- 
stufen von 0,33 Risicodifferenz zu bilden, was bis einschließlich der 1 5. Klasse geschehen 
eist, wogegen von da an aufwärts größere, jedoch ebenfalls gleichmäßige Beitrags= oder 
Klassenstufen von 1,66 Risicodifferenz formirt sind. 
In dieser Klassificationstabelle findet man nun sowohl die verschiedenen Betriebs- 
oder Benutzungsabtheilungen (vorstehend I bis IX), als auch jeden sonstigen Klassifications- 
factor (vorstehend Sub 4 bis H) angegeben und das Klassenfeld an der Kreuzungsstelle
	        
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